Artikel · 20. Mai 2025
Ende bestimmter Immobilienhilfen in Luxemburg: Was sich nach dem 30. Juni 2025 ändert
Der 30. Juni 2025 wird einen wichtigen Wendepunkt für viele Käufer und Verkäufer in Luxemburg markieren. Tatsächlich werden mehrere außergewöhnliche Hilfen, die in den letzten Jahren zur Unterstützung des Immobilienmarktes eingeführt wurden, zu diesem Datum enden, sofern keine staatliche Verlängerung erfolgt.
Zu den betroffenen Maßnahmen gehören:
Steuergutschrift auf Notarurkunden (Bëllegen Akt): Derzeit auf 40.000 € pro Käufer für Notarurkunden festgelegt, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2025 unterzeichnet werden, wird dieser Betrag nach diesem Datum wieder 30.000 € pro Käufer betragen.
Steuerbefreiung für Kapitalgewinne bei schnellem Wiederverkauf: Die gelockerten Bedingungen für den Wiederverkauf von Immobilien, die vor weniger als zwei Jahren erworben wurden, werden entfallen, was sich auf die Rentabilität kurzfristiger Investitionen auswirken könnte.
Temporäre Reduzierung der Registrierungsgebühren: Bestimmte Transaktionen profitierten von einer außergewöhnlichen Ermäßigung der Registrierungsgebühren. Diese Ermäßigung wird ab Juli 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Temporär vorteilhafte Steuerregelung für Immobilienschenkungen zwischen Familienmitgliedern: Diese Regelung, die eine kostengünstigere Übertragung ermöglichte, wird zum gleichen Zeitpunkt abgeschafft.
Diese Maßnahmen hatten es vielen Haushalten und Investoren ermöglicht, ihre Kosten in einem Kontext hoher Zinsen und unter Druck stehender Immobilienpreise zu senken.
Was das für Sie bedeutet:
Kauf- oder Wiederverkaufsprojekte könnten nach dem Stichtag teurer werden. Es wird daher dringend empfohlen, alle Transaktionen vor dem 30. Juni 2025 abzuschließen, um noch von diesen Hilfen zu profitieren.
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