
Anpassung der Bedingungen zur Inanspruchnahme der befristeten steuerlichen Wohnbauförderung
Am 2. Juni 2025 stellte Finanzminister Gilles Roth einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Zugangsbedingungen zu den durch das Gesetz vom 22. Mai 2024 eingeführten befristeten Steuervergünstigungen angepasst werden sollen. Diese Anpassung zielt darauf ab, Käufern, die mit engen Fristen konfrontiert sind, mehr Flexibilität zu bieten.
Ziel der Anpassung Aufgrund der Vielzahl laufender Akten sind Banken und Notare überlastet, was viele Haushalte daran hindern könnte, ihre notariellen Urkunden rechtzeitig zu unterzeichnen. Die Regierung schlägt daher eine Flexibilisierung der Zugangsbedingungen vor, ohne den Stichtag des 30. Juni 2025 zu verschieben.
Neue Anspruchsmodalitäten (Gesetzentwurf) Um von den befristeten Steuervergünstigungen zu profitieren, ist es nicht mehr erforderlich, dass die notarielle Urkunde vor dem 30. Juni 2025 unterzeichnet wird. Es genügt, wenn eines der folgenden Dokumente bis spätestens zum 30. Juni 2025 bei der AED (Verwaltung für Registrierung, Domänen und Mehrwertsteuer) eingetragen wird:
- Ein unterzeichneter Kaufvorvertrag
- Ein unterzeichneter Reservierungsvertrag im Rahmen eines Verkaufs im zukünftigen Fertigstellungszustand (VEFA)
Die notarielle Urkunde muss dann zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 unterzeichnet werden, um die steuerlichen Vorteile nicht zu verlieren.
Steuerliche Maßnahmen, die von dieser Anpassung betroffen sind
- Die Steuervergünstigung für Mieter in Höhe von 20.000 € pro Person
- Die Halbierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für Register- und Transkriptionsgebühren
- Die beschleunigte Abschreibung mit 6 %
- Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen mit einem Viertel des globalen Steuersatzes
- Die Steuerbefreiung bei der Übertragung von Immobilien, die für sozialen Mietwohnungsbau genutzt werden oder die Energieklasse A+ erreichen
Fazit Die Regierung hält an der Frist vom 30. Juni 2025 fest, führt aber eine Flexibilitätsregelung ein: Steuerpflichtige müssen lediglich eine schriftliche Verpflichtung (Vorvertrag oder VEFA-Vertrag) vor diesem Datum registrieren lassen, um die steuerlichen Vorteile bei späterer Unterzeichnung der notariellen Urkunde beizubehalten.