Der Steuerkredit „Bëllegen Akt“ offiziell auf 40.000 € erhöht
Am Mittwoch hat die Abgeordnetenkammer das Gesetzesvorhaben Nr. 8540 angenommen und damit die Erhöhung des Steuerguthabens für notariell beurkundete Immobilienkäufe von 30.000 € auf 40.000 € pro Person bestätigt.
Diese Regelung, bekannt als „Bëllegen Akt“, gilt beim Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung, insbesondere als Hauptwohnsitz.
Gute Nachrichten für Käufer Ab sofort hat jede Käuferin/jeder Käufer Anspruch auf einen Steuervorteil von 40.000 €, also bis zu 80.000 € für ein Paar. Das ist eine erhebliche Entlastung der Erwerbskosten, besonders in einem angespannten Immobilienmarkt.
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